Der statutarische Stiftungszweck

  1. Die Stiftung unterstützt und fördert Projekte in folgenden gemeinnützigen Bereichen:

  • Soziale Fürsorge
  • Heimat-, Natur- und Tierschutz, Ökologie
  • Bildung und Forschung
  • Kunst und Kultur
  • Migration und Integration
  • humanitäre Hilfe.

  1. Der Stiftungsrat ist befugt, für ein oder mehrere Jahre Förderschwerpunkte festzulegen

  1. Bei ihrem Handeln orientiert sich die Stiftung an den Kriterien der Nachhaltigkeit und Qualität. Die Stiftung ist dem sorgfältigen Umgang in Bezug auf das Gender-Bewusstsein verpflichtet und beachtet dieses insbesondere auch bei der Besetzung der Verantwortung tragenden Positionen.

  1. Die Stiftung kann sämtliche Aktivitäten entwickeln, die dem Stiftungszweck direkt oder indirekt dienlich sein mögen. Sie verfolgt keine Selbsthilfe- oder kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Ihr Tätigkeitsgebiet erstreckt sich weitgehend auf die Schweiz, kann aber auch im Ausland sein.